H-Kennzeichen

Alles rund um den DeLorean
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AndreasS
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H-Kennzeichen

Beitrag von AndreasS »

So langsam wird es ja doch ernst...
Ich habe mich heute mal ein wenig mit dem Thema beschäftigt und musste feststellen das es da unterschiedliche Ansätze für die Zuteilung
eines H-Kennzeichen gibt.

Der Eine sagt, es zählt das Produktionsjahr,
der Andere sagt es ist der Tag der ersten Zulassung...
Gibt es da denn keine Vorschrift? Gibt in Deutschland doch für alles eine :lol:
Habe so das Gefühl dass das ein wenig willkür bei den TÜV-Prüfern ist.

Mein DeLorean ist Produktion Dezember 1981.
Erstzulassung Februar 1982.

Macht bei mir ja nur ein schlappes Jahr aus und da im März 2011 eh TÜV fällig ist, wäre das doch DIE Gelegenheit ;-)

Na jedenfalls habe ich mal mit dem Chef eines Prüfunternehmens gesprochen und er sagte mir, dass ER es generell nach Produktionsjahr macht.
Als Beispiel hat er die Leute angeführt, die sich noch einen alten Mexico-Käfer gekauft haben, aber nicht angemeldet haben.
Auch DIE wollen ja mal irgendwann ein H-Kennzeichen haben...

Einen Wermutstropfen gibt es allerdings: Er besteht drauf das wirklich alles Original ist :!:
Sprich: Umbauten müssen vor 20 Jahren schon möglich gewesen sein und :arrow: es darf KEIN neumodisches Radio drin sein :!:
Zitat: "Entweder baust du das Originale wieder ein oder nimmst das andere einfach raus. Dann hat dein Auto eben kein Radio bei der Prüfung" Zitat Ende

Mit dem Radio muss ich mal sehen ob ich mir die Mühe mache, das originale wieder reinzubauen oder ob ich dann "ohne" zur Prüfung fahre...
Danach kann ich das "neue" ja wieder einbauen ;-)

Damit würde ich also wirklich im Jahr 2011 schon mein H-Kennzeichen bekommen. Mann, wäre das geil (und spart Geld :!: )

Mal am Rande: Wie sieht das denn mit dem Eibach Fahrwerk aus? Wie lange gibt es das denn schon? Damit bekommt man wohl kein H, oder!?

H-Grüße 8)
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Alexander
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Re: H-Kennzeichen

Beitrag von Alexander »

Servus, hatte mich auch schon einmal damit auseinandergesetzt, da mein "Jun81" laut deutschen Papieren die Erstzulassung erst am 1. Juli 1983 erhalten haben soll. In einigen Oldtimer-Boards habe ich gelesen, dass der "1. Juli" idR dafür steht, dass das genaue Datum nicht mehr anhand der Papiere rekonstruiert werden konnte, und somit ein ungefähres Jahr von den Behörden geschätzt und festgelegt wird, und der Stichtag ist wohl immer der 1. Juli des geschätzten Jahres, gilt wohl auch als Hinweis für die Oldtimerszene für eine scheinbar lückenhafte Historie. Sowohl auf einschlägigen Oldtimerseiten und Gutachterseiten, die ich im Internet fand, wie auch Wolfgang meinte, dass es in Deutschland eigentlich *nur* nach EZ gehen darf, nicht nach BJ, was jedoch für mich keinen Sinn macht, insb. wenn eine VIN-Plakette mit gestanztem Datum vorhanden ist... Aber so scheint es nunmal. Für mich sind das immerhin 2 volle Jahre extra! :?
01898 und 04124 r0ck3n!

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Elvis
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Re: H-Kennzeichen

Beitrag von Elvis »

Ich habe damals MIT einem neumodischen Radio H bekommen auf meinen 69er.
Neue Stoßdämpfer und Federn dürfen da auch nichts ausmachen.
Hatte damals auch noch extra gefragt wegen anderer Stoßdämpfer weil
die orginalen "Hebelstoßdämfper" nicht sooo toll waren. Kein Problem hieß es damals.

ok, die Aufzählung ist schon älter, aber sollte nicht ganz abweichen:
http://www.schwede.info/volvo/h-kennzeichen2.html" onclick="window.open(this.href);return false;

Radio
"Modernes Radio wird akzeptiert "

Fahrwerk:
Nur Original-Fahrwerk
Keine Höher- oder Tieferlegung (wenn nicht damals schon als legales Zubehör angeboten).
Keine verstellbaren Achsen
Nur Originalfedern oder originalgetreue Ersatzteile (ggf. härtere Dämpfer erlaubt, aber nur mit gleichen Anbaumaßen)

-> hört sich erst mal schlimm an, aber "tiefergelegt" wurde damals oft gleich ab Verkaufsraum
und neue, etwas härtere Dämpfer sind OK - wobei Eibach NICHT mal härter ist.
Man darf auch nicht vergessen, daß der Delo hier eine spezielle Ausnahme ist - die Höherlegung ab Werk
war so eigentlich nicht geplant und vom Designer schon garnicht so gedacht sondern war eine kurzfristige
Notlösung um ein amerikanisches Gesetz zu erfüllen (kam das überhaupt ? ).

Also der TÜVler der da blöd macht (sofern man in einer sinnvollen Höhe bleibt) .....

hier nochmal fast die selbe Auflistung:
http://www.schellong.de/div/Hanforderungen.pdf" onclick="window.open(this.href);return false;

Wir reden hier auch nicht von einem 16 Millionen mal gebauten Golf oder Kadett
sondern von einem Klassiker ab Werk !
:-)
KEIN ALU !

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Kai 16154
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Re: H-Kennzeichen

Beitrag von Kai 16154 »

letzten Endes ist es die Zulassungsbehörde die die H -Zulassung hergibt und nicht irgend ein Tüv-Prüfer

Klar Du brauchst von den den Zettel das Dein Wagen den Anforderunungen endspricht.
Wenn der Prüfer meint der könnte z.B. im Falle von Andreas seinen Wagen der ja nun Baujahr 81ist aber Erstzulassung 82.Dieses Bescheinigung schon 2011 erteilen,kann dieser es ja auch gerne machen.
Damit rennst den zum Verkehrsamt und da kommt es drauf an,was die sagen.
Also wenn den müssen die das auf den Amt genau so sehen und auslegen wie der Prüfer.
Also solltest da mal anfragen.Wenn sie es machen hast Glück,wenn nicht kann mit Deiner Bescheinigung wieder nach Hause fahren und ein Jahr warten.
Nun fragt mal bei der Zulassungsstelle nach,wenn die das auch so sehen.Den aber los.
Fürchte aber das das erstmal von Kreis zu Kreis wieder unterschiedlich sein wird.Wir werden sehen.



Das ganze mit orginal Radio oder nicht ist wieder so eine willkür Sache ,ganz klar.
Andreas,wenns soweit ist meldst Dich einfach.

Michael6780
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Re: H-Kennzeichen

Beitrag von Michael6780 »

Also ich habe das Ganze ja schon für ein Auto bei uns durchgezogen...
Unsere Zulassungsstelle geht strikt nach Erstzulassung in den Fahrzeugpapieren, danach müssen volle 30 Jahre ins
Land gegangen sein, vorher wird kein H-Kennzeichen ausgegeben!
Die Zuteilung beim TÜV/DEKRA hängt viel vom zuständigen Prüfer ab...
Ich habe hier schon Autos gesehen, die ein H-Kennzeichen haben die teilweise im gammeligen Zustand sind oder kaum noch original...
Am Radio sollte das ja mal nicht scheitern, da such dir lieber einen anderen Prüfer!

Grüße
Michael
...Iserlohner feiern überall...

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AlexRoth
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Re: H-Kennzeichen

Beitrag von AlexRoth »

Die Auslegung was zeitgenössisch ist und was nicht ist wohl sehr unterschiedlich...

z.B. habe ich vor kurzem am Ring einen "Eleanor" Mustang mit H Kennzeichen gesehen - der hat nicht mehr viel vom Originalzustand.

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Marc_810
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Re: H-Kennzeichen

Beitrag von Marc_810 »

Hier ist es so, dass das Datum der Erstzulassung genommen wird (gut, macht bei uns drei Monate aus) und nicht das Produktionsjahr. Wenn überhaupt, kann ich mir aber auch nur das Produktionsdatum vorstellen - das Jahr ist da ja schon ziemlich weit gestrickt. Umbauten sind nur soweit zulässig, wie sie zu der Zeit original angeboten wurden (also Anbauteile von Drittherstellern sind auch nicht zulässig). Diese Einschränkung zählt allerdings nur außen und optisch, dein Radio würde hier niemand bemängeln. Allerdings habe ich hier auch schon etlich viele alte getunte Ford mit H-Zulassung gesehen. Das scheint also von Prüfstelle zu Prüfstelle unterschiedlich zu sein (habe hier aber die Erfahrung gemacht, das der TÜV bei Oldtimern kulanter ist, als die Dekra - ASU 8 mal gemacht, bis es (mit leichtem Zwischengas) gepasst hat!).
Ihr beiden bringt mich jedesmal zum Staunen....
.. wohnt ihr eigentlich zusammen, oder seit ihr nur so verheiratet?


(andre_7034 über Marina und mich)

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AndreasS
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Re: H-Kennzeichen

Beitrag von AndreasS »

Interessant mit dem Produktionsjahr und der Tag der ersten Zulassung ist es ja eigentlich nur für die, bei denen es unterschiedliche Jahre sind.

Ich habe unserer Zulassungsstelle mal ein eMail getippt.
Mal sehen was die dazu sagen.
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Michael6780
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Re: H-Kennzeichen

Beitrag von Michael6780 »

Für mich schaut das nächstes Jahr ganz gut aus...

Fahrzeug 11/1981 produziert, Erstzulassung lt. Papiere: 01.06.1981.
Wie häufig bei der Brieferstellung wurde einfach der 01.06. eingetragen, habe ich schon bei einigen US Importen
gesehen...
Dann gibts das H ein bisken früher! :)
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AndreasS
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Re: H-Kennzeichen

Beitrag von AndreasS »

Habe Antwort auf meine eMail bekommen:
Sehr geehrter Herr Schmidt,
nach § 2 Nr. 22 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung ist ein Oldtimer ein Fahrzeug, das vor mindestens 30 Jahren in den Verkehr gekommen ist, d.h. zugelassen worden ist.
Ihr Fahrzeug kann daher frühestens ab Februar 2012 als Oldtimer betrieben werden.
Mit freundlcihem Gruß
I.A.
xxx

Landkreis Rotenburg (Wümme)
Der Landrat
Kfz-Zulassungsbehörde
Tja, dann wird das wohl wirklich nix mit 2011 :cry:
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Sebastian_6577
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Re: H-Kennzeichen

Beitrag von Sebastian_6577 »

Ihr habt doch 3 Zulassungsstellen oder ?
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Elvis
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Re: H-Kennzeichen

Beitrag von Elvis »

Man findet viel, viel widersprüchliches, aber von einer Sachbearbeiterin sollte man sich nicht abwimmeln lassen !
die darf nicht, hat ihre Vorschriften und bei dem ganzen Alltags-Kram ist das auch richtig so.
Bei Oldtimern und Exoten gibts da sicherlich mehr Spielraum, und fragen kostet nix !!!!
Also geht zum Chef !

Quelle: http://www.aston-martin-forum.de/viewto ... ?f=9&t=176" onclick="window.open(this.href);return false;

Hallo Oldtimer - Freunde,
um ein Fahrzeug als Oldtimer mit H - Kennzeichen zulassen zu können, sind diverse Voraussetzungen zu erfüllen:
Gem. § 2 der Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) ist unter Nr. 22 definiert: Im Sinne dieser Verordnung sind:
"Oldtimer, Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals in Verkehr gekommen sind, weitestgehend dem Originalzustand entsprechen, in einem guten Erhaltungszustand sind und zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen."
So weit so gut, aber was heißt: "erstmals in Verkehr gekommen sind" ? Vielfach wird von den Zulassungsstellen leider entweder auf das Jahr der Erstzulassung, oder aber auf das genaue Datum der Erstzulassung aus den Fahrzeugpapieren abgestellt. Beides ist irrig, denn was ist mit Fahrzeugen, die zwar älter als 30 Jahre sind, aber erst später oder noch nie zugelassen wurden?
Hierzu hat mir unter Datum vom 2.3.2009 die hiesige Bezirksregierung als der Zulassungsstelle übergeordnete Behörde schriftlich mitgeteilt, wie die FZV Hand zu haben ist. Ich zitiere wörtlich:
"Als Oldtimer im Sinne des Verordnungsgebers (§ 2 Nr. 22 Fahrzeug-Zulassungs VO) sind Fahrzeuge zu verstehen, die nachweislich vor mehr als 30 Jahren hergestellt wurden oder in den Verkehr gekommen sind. Neben dem Erstzulassungsdatum aus den Fahrzeugpapieren sind u.a. auch Produktionsnachweise des Fahrzeugherstellers oder entsprechende Fachliteratur zur Nachweisführung geeignet.
Die Nachweispflicht des Fahrzeugalters liegt in der Hand des Fahrzeughalters.
Gemäß § 23 Straßenverkehrs-ZulassungsVO ist ein Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen zur Einstufung des Fahrzeugs als Oldtimer erforderlich. Wenn Sie der Zulassungsbehörde ein entsprechendes Gutachten vorlegen, kann das Fahrzeugals Oldtimer zugelassen werden."
Somit ist bei Vorlage eines entsprechenden Gutachtens bei der Zulassungsbehörde wohl jedes allen diesen Anforderungen gerecht werdende Fahrzeug als Oldtimer zulassungsfähig.
Da ich das Baudatum meines Aston Martin nachweisen konnte war hernach eine Zulassung mit H - Kennzeichen völlig problemlos, obwohl Herstellungs- und Erstzulassungsdatum weit auseinander liegen.

Ich hoffe mit dieser eindeutigen Stellungnahme der Bezirksregierung so manchem Oldie - Fan weitergeholfen zu haben, zumal bekanntlich eine H - Zulassung steuerlich und gegebenenfalls versicherungstechnisch erhebliche Vorteile bringt.
KEIN ALU !

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AndreasS
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Re: H-Kennzeichen

Beitrag von AndreasS »

Sebastian_6577 hat geschrieben:Ihr habt doch 3 Zulassungsstellen oder ?
Haben wir, aber NUR Rotenburg/Wümme stellt ein kleines Kennzeichen aus ;-)

Wenn ich den Post von Elvis richtig verstehe, heißt es mit dem Oldtimer-Gutachten zum Chef der Zulassungsstelle zu gehen und dort sein Glück versuchen!?
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Elvis
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Re: H-Kennzeichen

Beitrag von Elvis »

Such Dir doch mal die Paragraphen raus welche die Jungs da aufzählen und überprüfe das - und
bewaffnet mit der schriftlichen Info gehst eben zum Chef des Landratsamts und klärst das
bei Gelegenheit mal live vor Ort.

Wenn dem dann noch das Auto zeigst kann's gut sein, daß er eine Lösung sucht und findet.
Ist ja kein Golf oder Käfer. Zudem - Welche Erstzulassung hast Du ? aus USA oder Germany ?

Und - wir wissen danach alle was Gesetz ist und was nicht usw.
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Alexander
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Re: H-Kennzeichen

Beitrag von Alexander »

Elvis hat geschrieben: Wenn dem dann noch das Auto zeigst kann's gut sein, daß er eine Lösung sucht und findet.
Ist ja kein Golf oder Käfer.
Vor allem hat der Delo eine Besonderheit: Er hat das Fabrikationsdatum auf der FIN-Plakette am EInstieg unmißverständlich und leicht ersichtlich.
01898 und 04124 r0ck3n!

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