Ab heute mit H-Kennzeichen

Alles rund um den DeLorean
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Elvis
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Re: Ab heute mit H-Kennzeichen

Beitrag von Elvis »

Da bin ich auch mal gespannt - wenn Ihr wirklich nur 207 Euro pro Jahr bezahlt
habt ihr einen extrem coolen Ausnahmefall der garantiert nicht korrekt - aber saugeil ist :-)
KEIN ALU !

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Marc_810
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Mea Culpa

Beitrag von Marc_810 »

So, ganz offiziell: Asche auf mein Haupt. :oops:
Wir zahlen nur ca. 207 Euro Steuern, dass ist richtig, allerdings für die Saison (also Halbjahr). Wir hatten das letztes Jahr schon durch gerechnet, dass wir den Delo im Winter eh nicht fahren werden, auf Saison die selben Steuern haben, aber nur den halben Versicherungsbeitrag. Den Steuerbescheid für das halbe Jahr haben wir auch schon bekommen und da standen die 207 Euro. Ich habe das im Eifer des Gefechts (bzw. Aufgrund Alterssenilität) nur noch die Steuersumme im Kopf gehabt, allerdings nicht mehr, dass das schon saisonal runter gerechnet war.

Bzgl. meiner Aussage: 400 Euro hatten wir auch (was ja generell auch stimmt :wink:). Das kam daher, dass wir den Delo erst ohne Kat anmelden mussten, da die Schlüsselnummern bei uns komplett genullt sind und wir damals etwas über 700 Euro Steuern hatten. Nach entsprechender Eintragung hat sich die Steuer um ca. die Hälfte reduziert, was ja mit den 400 / 200 Euro auch wieder hingekommen wäre. Also, komplette Falschaussage meinerseits. Wir sparen nur die halbe Versicherung.
Ihr beiden bringt mich jedesmal zum Staunen....
.. wohnt ihr eigentlich zusammen, oder seit ihr nur so verheiratet?


(andre_7034 über Marina und mich)

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Andre_7034
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Re: Ab heute mit H-Kennzeichen

Beitrag von Andre_7034 »

Hättest mal Marina vorher angechattet, die hätte es raussuchen können!!
und dir die richtigen Zahlen zurück chatten können! :D
Vielleicht sollten wir manchmal einfach DAS tun, was uns glücklich macht und nicht DAS, was vielleicht am Besten ist!

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Marc_810
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Re: Ab heute mit H-Kennzeichen

Beitrag von Marc_810 »

Stimmt schon, aber war mir ja sicher. Von daher, was solls.
Ihr beiden bringt mich jedesmal zum Staunen....
.. wohnt ihr eigentlich zusammen, oder seit ihr nur so verheiratet?


(andre_7034 über Marina und mich)

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Elvis
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Re: Ab heute mit H-Kennzeichen

Beitrag von Elvis »

Verlasse Dich NIE auf die Aussage eines TÜV-Menschen :-(

2 mal nachgefragt bevor ich zum TÜV bin. Nun war ich da - wir sehen uns im Juli wieder :-(
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Alexander
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Re: Ab heute mit H-Kennzeichen

Beitrag von Alexander »

Elvis hat geschrieben:Verlasse Dich NIE auf die Aussage eines TÜV-Menschen :-(

2 mal nachgefragt bevor ich zum TÜV bin. Nun war ich da - wir sehen uns im Juli wieder :-(
Schade :(

Na klasse, und bei mir sind es noch 2 Jahre und 3 Monate :cry:
Und das obwohl laut Plakettsche meine Diva einen Jun/81 ist.
01898 und 04124 r0ck3n!

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Klaus5980
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Re: Ab heute mit H-Kennzeichen

Beitrag von Klaus5980 »

Es scheint wirklich Auslegungssache der Zulassungsstellen zu sein.

Der Gesetzestext:
22. Oldtimer: Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals in Verkehr gekommen sind, weitestgehend dem Originalzustand entsprechen, in einem guten Erhaltungszustand sind und zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen

Es steht also definitiv nur drin, das die ERSTZULASSUNG und nicht das Baujahr zählt, aber leider nicht ob tagesgenau oder jahresgenau.

Da scheine ich wirklich Glück zu haben... sogar ein kleines Nummernschild hinten wurde nach kurzer Rücksprache mit dem Vorgesetzten (der sagte da irgendwas von Bestandsschutz - ich hatte vorher auch ein kleines Schild) ohne Probleme genehmigt.

Michael6780
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Re: Ab heute mit H-Kennzeichen

Beitrag von Michael6780 »

Bei unserer Zulassungsstelle sind die Fahrzeugpapiere maßgeblich.
Es müssen genau 30 Jahre auf den Monat nach Erstzulassung vergangen sein... :?
...Iserlohner feiern überall...

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ChrisP_3921
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Re: Ab heute mit H-Kennzeichen

Beitrag von ChrisP_3921 »

Hi Klaus,

ich habe auch nochmal explizit mit dem Leiter der Zulassungsbehörde gesprochen. Bei und im Kreis Ludwigsburg zählt nicht nur der Monat, sonder hier sieht man es taggenau. Ich kann zwar beim TÜV die HU, AU und Oldtimerbewertung am 01.04.2011 machen, das H-Kennzeichen gibt es aber erst am 01.09.2011.

Egal, ich reg mich nicht auf es ist eh nicht zu ändern. Also freue ich mich auf den 01.04.11 auf eine schöne Saison und auf den 01.09.11. Vorfreude ist ja bekanntlich die schönste Freude.
Mit besten Grüßen
Chris & 3921

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n000g
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Re: Ab heute mit H-Kennzeichen

Beitrag von n000g »

Meint ihr, mit H-Kennzeichen ist es einfacher oder generell möglich die Seitenleuchten und Blinker in original US-Manier zu haben? Also hinten rot und Blinker als Standlicht?
Und nicht wieder aufregen - ich war doch noch nie selbst beim TÜV. ;-)

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Mike
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Re: Ab heute mit H-Kennzeichen

Beitrag von Mike »

Wie ist das eigentlich mit den Fahrzeugpapieren, wenn man ein H-Kennzeichen bekommt? Kann man den alten Fahrzeugbrief behalten? Ich hab' so einen schönen - ausgestellt in den 80ern und den ersten Haltereintrag (ich) aus 2005 :mrgreen:.

...Mike

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Alexander
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Re: Ab heute mit H-Kennzeichen

Beitrag von Alexander »

n000g hat geschrieben:Meint ihr, mit H-Kennzeichen ist es einfacher oder generell möglich die Seitenleuchten und Blinker in original US-Manier zu haben? Also hinten rot und Blinker als Standlicht?
Und nicht wieder aufregen - ich war doch noch nie selbst beim TÜV. ;-)
Wolfgang hat mir das eintragen lassen, also die Positionsleuchten hinten rot, vorne gelb. Gab auch noch nie Probleme mit FC Grün-Weiß.
Allerdings muß ich auf die gelben Daylight-Running-Lights in den Blinkern verzichten. Nach vorne darf wohl nur weißes Licht strahlen.
Es gibt aber zweigeteilte Blinker, ich glaube von einem alten DAF 66, habe ich öfter an Delos in den Niederlanden und UK gesehen.
Bildschirmfoto.png
Bildschirmfoto.png (136.56 KiB) 33472 mal betrachtet
Ob das mit dem H dann wieder im ursprünglichen Sinne möglich ist, würde mich auch interessiert. "Original" wäre da echt schick!
01898 und 04124 r0ck3n!

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Sebastian_6577
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Re: Ab heute mit H-Kennzeichen

Beitrag von Sebastian_6577 »

Neben den bekannten Versicherungen hier ein Link auf einen ADAC-Versicherungsrechner:
https://www.adac.de/produkte/versicheru ... PageId=590" onclick="window.open(this.href);return false;
Bild

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ChrisP_3921
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Begutachtung nach § 23 StVZO (Oldtimer)

Beitrag von ChrisP_3921 »

Liebe Gemeinde, es ist vollbracht!

Ich war heute morgen beim TÜV Süd zwecks HU, AU und Oldtimergutachten. Was soll ich sagen, es lief perfekt. 3921 hat sich, wie immer bei wichtigen Terminen, hervorragend geschlagen und nicht gezickt.

Keine Mängel, alles perfekt!

Einen besonderen Dank vor allem an Wolfgang, Ed und Elvis :!:

Vielen, vielen Dank für die perfekte Ersatzteilversorgung, wertvollen Tips, Unterstützung und manchmal auch Seelsorgerische Tätigkeit für den Besitzer von 3921. :D
Mit besten Grüßen
Chris & 3921

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Artur
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Re: Ab heute mit H-Kennzeichen

Beitrag von Artur »

DEUVET Bundesverband für Clubs klassischer Fahrzeuge e.V.

NEWSLETTER vom 24.05.2011


Neue Richtlinie zum H-Kennzeichen Überarbeitung des Sonderheftes „Zulassung“


Anlässlich der Einführung der Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) ist nun auch die Richtlinie zur Begutachtung von Oldtimern zu überarbeiten.


Die gesetzliche Änderung war nun Anlass, die Richtlinie zu überarbeiten, wozu das Bundesverkehrsministerium die mit dem Oldtimer befassten Unternehmen und Interessenverbände zur Anhörung einlud, so auch den DEUVET.


Die Veröffentlichung der Richtlinie haben wir zum Anlass genommen, das Sonderheft „Zulassung“ zu überarbeiten. Die überarbeitete Fassung finden Sie im Downloadbereich unserer Website.


Zwar sollte mit der Erarbeitung der neuen Richtlinie nur die Anpassung an die neue Gesetzeslage erreicht werden, bei genauerem Hinsehen ergeben sich aber doch einige Änderungen:


Die wesentlichste Änderung betrifft Änderungen und Umbauten an Fahrzeugen:


Altes Recht:
“Anerkennungsfähige Umbauten müssen in den ersten 10 Jahre der Zulassung erfolgt sein, d. h., sie müssen mindestens 20 Jahre alt sein“.


Diese Regelung war nicht eindeutig. Wurden solche Fahrzeuge zur Begutachtung als Oldtimer vorgeführt, die nicht 30, sondern beispielsweise 40 Jahre alt waren, ging die Regelung mit den 10/20 Jahren nicht auf. Es war nicht eindeutig, ob auf die 10 Jahre seit Zulassung oder auf das Alter der Änderung von 20 Jahren abzustellen war.
Außerdem musste der Zeitpunkt des Umbaus im Zweifel nachgewiesen werden.


Neues Recht:
„Änderungen, die nachweislich innerhalb der ersten 10 Jahre nach Erstzulassung oder ggf. Herstellungsdatum erfolgt sind oder hätten erfolgen können sowie Änderungen innerhalb der Fahrzeugbaureihe sind zulässig.“


Es kommt also nicht mehr auf die Frage an, wann die Änderung und Umbauten tatsächlich durchgeführt wurden, sondern darauf, ob sie sowohl in technischer, als auch in rechtlicher Hinsicht innerhalb der ersten 10 Jahre des Fahrzeugalters zulässig waren. Ein Freibrief für Tuning ist gleichwohl nicht erteilt. Nur dass, was nach altem Recht und damaligen technischen Möglichkeiten umsetzbar war ist auch heute umsetzbar, auch dann, wenn die Änderung erst im Zuge der Restauration durchgeführt wurde. Zudem müssen für teilweise für die verbauten Teile Prüfzeugnisse vorliegen.


Fahrzeugalter:
Altes Recht:
Es galt das Datum der Erstzulassung.


Problematisch bei Fahrzeugen, die nach der Herstellung gar nicht zum Straßenverkehr zugelassen worden waren oder deren Erstzulassungsdatum nicht nachweisbar war. Besonders relevant war dies bei importierten Fahrzeugen, da das Erstzulassungsdatum häufig in den Importpapieren nicht dokumentiert ist.


Neues Recht:
„Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals in Verkehr gekommen sind, aber bezüglich der Erstzulassung diese Bedingungen nicht erfüllen, unterliegen der Nachweispflicht des Verfügungsberechtigten. Gegebenenfalls ist eine Ausnahmegenehmigung erforderlich.“


Damit ist klargestellt, dass der Nachweis des Erstzulassungsdatums kein absolutes Dogma ist, sondern dass hinsichtlich des Nachweises des Fahrzeugalters auch auf andere Kriterien abzustellen ist. In Betracht kommt die Vorlage eines Kaufvertrages über das Fahrzeug, eines Auslieferungsdokumentes des Händlers oder beispielsweise auch eine Bestätigung des Herstellers darüber, wann das Fahrzeug produziert wurde. (Die Vin Plakette sollte nach dem neuen Gesetzestext also ein ausreichender Beleg über das Herstelldatum sein)


Erhaltungszustand des Fahrzeuges:
Altes Recht:
„gebrauchter Zustand, normale Spuren der Jahre; kleinere Mängel aber voll fahrbereit; keine Durchrostung; keine sofortigen Arbeiten notwendig; nicht schön, aber gebrauchsfertig“.


Mit dieser Umschreibung war ein befriedigender Zustand eines Fahrzeuges umschrieben.


Neues Recht:
„Ohne erkennbare technische Mängel im Sinne der StVZO unter Berücksichtigung des damaligen Standes der Technik und Vorschriftenlage;
nur leichte für kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut angemessene Gebrauchsspuren (Patina ja, aber Fahrzeug nicht verbraucht);
kein Fehlen wesentlicher Teile; keine erkennbaren Unfallrestschäden oder Anzeichen unsachgemäßer Instandsetzung und ;
die wesentlichen Baugruppen befinden sich weitgehend in Originalkonfiguration, im Originalzustand oder im nachweislich zeitgenössischen Zustand.“


Die in dem Wortlaut der neuen Richtlinie angesprochenen „leichten, für kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut angemessenen Gebrauchsspuren“ stellen wohl eine strengere Regelung dar, als die bisher akzeptablen „kleinere Mängel aber voll fahrbereit; keine Durchrostungen; keine sofortige Arbeit notwendig“.

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Zitat Ende
Ludolf...Guten...

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