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Ausländische DeLoreans in deutscher Umweltzone

Verfasst: 18. Feb 2008, 12:54
von RainerA
Hallo Leute

Da zumindest die Ausländischen DeLoreans davon betroffen sind, egal ob sie z.B. in Österreich als "historisches KFZ" zugelassen sind oder nicht, oder ob es andere Ausländische Fahrzeuge sind.

Folgende information dazu.

Mit euren Fahrzeugen ist es euch (im gegensatz zu Deutschen Fahrzeugen mit 07er Kennzeichen) NICHT erlaubt in eine Deutsche Umweltzone einzufahren.

Hier im Prinzip die weiterleitung vom ADAC die ich vom ÖAMTC bekommen habe.


----- Original Message -----
From: K.D. ÖAMTC
To: Rainer ADAM
Sent: Monday, February 18, 2008 11:27 AM
Subject: AW: Ausländischer Oldtimer in Umweltzone


Sehr geehrter Herr Adam,

vom ADAC haben wir nun folgende aktuelle Info (Stand 2/08 ) bekommen:

Freie Fahrt für Oldtimer

Oldtimer mit deutscher Zulassung, die ein "H" (historisches) Zulassungskennzeichen bzw. ein rotes

"07" -er Kennzeichen führen, dürfen im Rahmen einer generellen Ausnahmegenehmigung Umweltzonen

auch ohne Plaketten befahren.

Diese Ausnahme gilt auch für Oldtimer mit ausländischer Zulassung. Die Fahrzeuge sollten dann

ähnliche Anforderungen erfüllen, die für die Zuteilung des deutschen "H" -Kennzeichens bzw. der

roten 07-er Zulassungsnummer gelten. Als Grundvoraussetzung gilt hier ein Fahrzeug-Mindestalter

von 30 Jahren. Zudem muss sich das Fahrzeug in einem guten Erhaltungszustand befinden. Nicht

akzeptiert werden unpassende Umbauten, wie z.B. zum "Hot Rod".

Der Oldtimerstatus eines ausländischen Fahrzeuges wird auch durch den international anerkannten

Oldtimer-Fahrzeugpass des Oldtimer-Weltverbandes FIVA (Fédération Internationale des Véhicules

Anciens) belegt. Zu bekommen ist dieser bei den jeweiligen FIVA-Clubs in den entsprechenden Ländern

- siehe www.fiva.org

Eine Kopie der nationale Zulassungsbescheinigung, aus welcher das Fahrzeugalter ersichtlich ist,

sowie ggfs. den FIVA-Pass sollte man im geparkten Fahrzeug deutlich sichtbar auslegen.



mfg

D.K.
ÖAMTC

Verfasst: 18. Feb 2008, 15:17
von MichaelS_10476
Hallo Rainer und willkommenbei den Edelstahl-Verrückten.

Das mit den Verboten ist soweit schon korrekt, allerdings für unsere DeLoreans zum Glück nicht mehr relevant, da ein DeLorean mit US-Kat problemlos die Grüne Plakette erhält und somit in jede Umweltzone rein darf.

P.S.: Zur Erinnerung: Für die Delo "Let's go North" könnte diese Plakette nötig werden da Düsseldorf und Hamburg angefahren werden.

Verfasst: 18. Feb 2008, 15:40
von Oliver
MichaelS_10476 hat geschrieben:P.S.: Zur Erinnerung: Für die Delo "Let's go North" könnte diese Plakette nötig werden da Düsseldorf und Hamburg angefahren werden.

plaketten für die tour stellt der veranstalter. und zwar diese hier:

Bild

Verfasst: 18. Feb 2008, 16:01
von deloschrauber
Grundsätzlich ist die Einfahrt in die Feinstaub-Zonen ohne Feinstaubplakette nicht gestattet. (Ausnahme H-Zulassung)
Fahrzeuge mit einer ausserdeutschen europäischen Zulassung haben grundsätzlich eine sog. "Zulassungsbescheinigung"
mitzuführen (ehemals Fahrzeugschein) und aus dieser ist der entsprechende, europaweit einheitlich geregelte Abgasschlüssel zu entnehmen.
Eine Feinstaubplakette kann somit an den bekannten Ausgabestellen wie Werkstätten mit Zulassung zur Abgasuntersuchung,
Prüforganisationen und Prüfstellen der Überwachungsorganisationen auch für nicht Deutsche Fahrzeuge erworben werden.

Wenn einer der österreichischen Delorianern zur Nordtour mit antritt, kann ich ihm nach Vorlage der Zulassungsbescheinigung
Teil I und bei einer entsprechenden Abgasschlüsselnummer gerne eine entsprechende Plakette erteilen.
Das ist hier das offizielle Verfahren, nach den Buchstaben der Feinstaubverordnung ohne Tricks und doppelten Boden.
Alles VOLL KORREKT!

Einfach vorab nur bescheid geben und die Kleber sind mit im Gepäck.

Verfasst: 18. Feb 2008, 16:14
von Oliver
deloschrauber hat geschrieben:Grundsätzlich ist die Einfahrt in die Feinstaub-Zonen ohne Feinstaubplakette nicht gestattet. (Ausnahme H-Zulassung)
ergänzung : ausnahme auch : 07er kennzeichen

Verfasst: 18. Feb 2008, 16:22
von deloschrauber
na dann auf die harte Tour:

Von der Kennzeichnungspflicht und Verkehrsverboten sind gemäß der Verordnung folgende Fahrzeuge ausgenommen:

-Zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge (Mofas, Roller, Motorräder).
-Mobile Maschinen und Geräte.
-Arbeitsmaschinen.
-Land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen (Traktoren etc.).
-Krankenwagen, Arztwagen mit entsprechender Kennzeichnung im Einsatz zur medizinischen Betreuung der Bevölkerung.
-Kraftfahrzeuge, mit denen Personen fahren oder gefahren werden, die außergewöhnlich gehbehindert, hilflos oder blind sind und dies durch die im Schwerbehindertenausweis eingetragenen Merkzeichen aG, H oder Bl nachweisen.
-Fahrzeuge, für die Sonderrechte nach § 35 der StVO in Anspruch genommen werden können (Polizei, Feuerwehr, Katastrophenschutz usw.).
-Fahrzeuge nichtdeutscher Truppen von Nichtvertragsstaaten des Nordatlantikpaktes, die sich im Rahmen der militärischen Zusammenarbeit in Deutschland aufhalten, soweit sie für Fahrten aus dringenden militärischen Gründen genutzt werden.
-Old- und Youngtimer, die entweder ein H-Kennzeichen haben und somit mindestens 30 Jahre alt sind, oder die mit roter „07er-Nummer“ bewegt werden.
-Zivile Kraftfahrzeuge, die im Auftrag der Bundeswehr genutzt werden, soweit es sich um unaufschiebbare Fahrten zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben der Bundeswehr handelt.

...zufrieden...? ;-)

Verfasst: 18. Feb 2008, 17:12
von Elvis
...da fall ich aber in keine der Kategorien rein ?!?!?!?!?

frei nach dem Motto - Delos müssen draußen bleiben ???

Verfasst: 18. Feb 2008, 17:32
von Oliver
lesen, elvis, nicht immer nur rumleberwursteln, einfach nur lesen.
MichaelS_10476 hat geschrieben: da ein DeLorean mit US-Kat problemlos die Grüne Plakette erhält und somit in jede Umweltzone rein darf.
oder hast du deinen kat ausgebaut und aus dem kfz-brief austragen lassen?

Verfasst: 18. Feb 2008, 17:43
von Elvis
Lieber Oliver,

ich bitte Dich hiermit offiziell sämtliche persönliche angreifende oder
sonstigen Bemerkungen gegen mich aus dem Spiel zu lassen !

Wie Du unschwer erkenen kannst, hat unser hoch geschätzer Deloman
eine Liste der Ausnahmen hier gepostet in der ich eben - vielleicht hab ich's überlesen ? - keine Kategorie finden konnte in der mein 1981er
DMC-12 reinfallen würde.

Eine Aussage wie "des paßt scho, der Micha aus'm Forum hat's gepostet"
interessiert den lieben Wachmeister nicht wenn er mich anhält und eine
Strafe aufbrummt.

Daher frage ich höflich nach wo die Quelle zu finden ist welche mir
zuverlässig bestätigt, daß das alles OK ist.

Deloman's detailierte Liste hat es meiner Meinung nach nicht gezeigt.

Ach ja - ich habe weder ein H-Kennzeichen dran noch eine 07er Nummer.

Verfasst: 18. Feb 2008, 18:23
von deloschrauber
VERWIRRUNG!

Erst mal danke für die Blumen, aber:

Meine Liste gibt nur Auskunft über AUSNAHMEN!!!!!

Der Delo is nur ein ganz normaler PKW und wenn die Abgasschlüsselnummer 01 eingetragen ist,
bekommt er wie weiter oben bereits ausgeführt, auch eine grüne Plakette.

Bei Kontrollen ist es übrigens grundsätzlich gleichgültig, welcher Abgasschlüssel eingetragen ist.
Ohne Plakette gibts ein Bußgeld. Auch der mondernste Neuwagen bildet da keine Ausnahme.
ERGO: Ein Delorean bekommt bei eingetragenem Abgasschlüssel 01 eine grüne Plakette.
Wenn der Delorean jedoch ohne Plakette in die Feinstaubzone einfährt ist ein Bußgeld fällig.
Wie bei jedem anderen Fahrzeug, daß nicht in der Ausnahme steht und daß ohne Plakette unterwegs ist.

nochmal:
Wenn Du nun innerhalb der Feinstaubzone ohne Plakette angehalten wirst ist ein Bußgeld fällig,
da Dein Delorean NICHT von der Kennzeichnungspflicht ausgenommen ist.
Wenn Du nun innerhalb der Feinstaubzone mit einer grünen Plakette angehalten wirst, kann es Dir nur passieren,
daß der Beamte Deinen Fahrzeugschein zur Überprüfung der Abgasschlüsselnummer anguckt.

Ende meines Engagements in dieser Sache...

Verfasst: 18. Feb 2008, 18:56
von Sebastian_6577
Das ist ja irre; der Delo bekäme ´ne grüne und mein PumpeDüse TDI von 2002 ist nicht mit dieser Farbe gesegnet ....... :-)
DIese ganze Feinstaub-Geschichte ist eh ein Witz.
Nur gut das hier sowas nicht im Gespräch ist.

Werde mir bestimmt keine Plakette für Köln oder Düsseldorf dranpappen wenns akut werden sollte; dann meid´ich halt die Städte.
Köln meidet man ja am besten sowieso...

In diesem Sinne....

Verfasst: 18. Feb 2008, 18:58
von Michael6780
Nein, bitte noch nicht!
Da die Sache im Moment sehr aktuell ist, noch eine Frage bitte!
Axel ist direkt betroffen, bin gerade dabei beim TÜV nachzufragen...
Axel hat den Eintrag "G-Kat" im Kfz-Brief, leider aber nicht die Schl.Nr. 01 - die für die Erteilung der Plakette notwendig ist.
Besteht die Möglichkeit die Schl.Nr. 01 nachzutragen???
Da es auch um eine verminderte Kfz-Steuer geht, ist man hier beim TÜV leider nicht sehr kooperativ... :?

Verfasst: 18. Feb 2008, 19:22
von Oliver
Elvis hat geschrieben:Daher frage ich höflich nach wo die Quelle zu finden ist welche mir zuverlässig bestätigt, daß das alles OK ist.

Grüne Plakette auch für US-Kat

Das Bundeskabinett hat im November eine Änderung der Verordnung zur Feinstaubplaketten-Kennzeichnung beschlossen. Demnach erhalten auch Fahrzeuge mit einem geregelten Katalysator der ersten Generation, die vor der Einführung der Abgasnorm Euro 1 zugelassen wurden (US-Kat), eine grüne Plakette. Dies war bislang nicht vorgesehen. Auch für nachgerüstete Diesel-Pkw der Abgasstufe Euro 1 sowie die mit einem Partikelminderungssystem nachgerüsteten Nutzfahrzeuge wird es künftig Plaketten geben
quelle: www.ald-automotive.de
Weg frei für die grüne Plakette für US-Kat-Fahrzeuge
Stichworte: Auto & Verkehr , News
Ab Montag können endlich auch Pkw mit älteren geregelten US-Katalysatoren die grüne Plakette bekommen. Damit hat nun das Warten auf die grüne Plakette für etwa 100.000 Fahrzeughalter mit Katalysator-Fahrzeugen mit der Schlüsselnummer 01, 02 oder 77 ein Ende.
Auch für nachgerüstete Euro-1-Diesel-Pkw und alle nachgerüsteten Nutzfahrzeuge wird es nun Plaketten der besseren Schadstoffgruppe geben, die der verminderten Partikelemission entsprechen. So bekommt dann ein nachgerüsteter Euro-1-Diesel-Pkw eine rote Plakette, mit der noch zwei Jahre in der Umweltzone gefahren werden darf.
Dieser wichtigen Änderung der Kennzeichnungsverordnung hat heute abschließend der Bundesrat zugestimmt und damit den Weg frei gemacht für die Kennzeichnung aller emissionsarmen Fahrzeuge mit roten, gelben oder grünen Plaketten. Diese Plaketten sind Pflicht für alle Fahrzeuge, die ab 1.1.2008 in der Umweltzone innerhalb des inneren S-Bahnrings in Berlin verkehren.
quelle: Umweltamt Berlin
Fahrverbots-Ausnahmen für Autos mit US-Kat

Alte Autos mit US-Katalysator oder nachgerüstetem Dieselrußfilter sollen von künftigen Feinstaub-Fahrverboten in den Innenstädten ausgenommen werden.
HB BERLIN. Das Kabinett beschloss am Mittwoch eine Änderung der Kennzeichnungsverordnung, wonach solche Wagen Plaketten zur Einfahrt in kommunale Umweltzonen bekommen können. Ähnliches gilt für ältere, nachgerüstete Nutzfahrzeuge.

Die Änderung gehe auf einen Wunsch der Länder zurück, erklärte Umweltminister Sigmar Gabriel. Die Lösung trage den Interessen aller Beteiligten Rechnung.
quelle: www.handelsblatt.com

...und natürlich nachzulesen auf den entsprechenden mitteilungsseiten der bundesregierung. aber das o.g. sollte reichen

Verfasst: 18. Feb 2008, 19:25
von Oliver
Michael6780 hat geschrieben:Besteht die Möglichkeit die Schl.Nr. 01 nachzutragen???
ja, das sollte kein problem sein. du solltest dir außerdem kopien von kfz-briefen mit "01" besorgen (kannst auch eine von mir bekommen)

und wie immer gilt - wenn sich jemand nicht kooperativ zeigt, die gründe der ablehnung SCHRIFTLICH mitgeben lassen....

Verfasst: 18. Feb 2008, 19:46
von RainerA
Hallo Leute

Das mit dem Kat ist zwar die eine sache (die ich zugegebenermaßen NICHT kannte) ABER, es gibt in den Österreichischen Papieren keine Schlüsselnummern die der direkt ablesen kann, und man verzeihe mir den Ausdruck, ich verwette meinen Allerwertesten darauf dass es irgendwo einen findigen Paragraphenreiter gibt der einem AUSLÄNDISCHEN Delo die grüne Plakette verwehrt!